28. April 2023, 10:30 – 11:30 Uhr

Barrierefreie Lehre für ALLE Studierenden!

Barrierefreie Lehre für ALLE Studierenden!
Barrierefreiheit heißt nicht nur, dass die Uni Rollstuhlfahrenden Menschen mit ihren notwendigen Bedürfnissen gerecht wird, oder hörgeschädigten per Induktionsschleifen in ALLEN öffentlichen Räumen.
Barrierefreiheit heißt u. a. auch. dass sehbehinderte bzw. blinde Menschen freien Zugang zur Lehre haben:
1. Beim Aufsuchen der Orte der Lehre muss es taktile oder akustische Bodenindikatoren in ALLEN Räumlichkeiten einer Uni geben, Aufzüge mit Ansagen.
Die Internetautritte von staatlichen sowie privaten Universitäten müssen für JEDEN Studierenden barrierefrei erstellt werden mit barrierefrei bedienbaren eingebundenen Anwendungen .
3. ALLE Lehrenden müssen ihre Unterlagen digital und zeitgerecht in einer wirklich barrierefreien Form den Studierenden zur Verfügung stellen, insbesondere auch Leistungsnachweise. Ausreden, dass eine mögliche Mehrzeit ihrer Karriere schade, dürfen nicht gelten.
4. Dass Wort "Nachteilsausgleich" muss im Rahmen von Leistungsnachweisen ALLEN Uni-Angestellten bekannt sein.

Warum ist mein Statement für die Politiker wichtig?
Es gibt aktuell sehr wohl eine gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf Barrierefreiheit, die einst von der Politik beschlossen wurde. Aber es gibt keine Kontrolle und keine Sanktionierungen dazu. Damit sind die schönen Gesetze wie Behindertengleichstellungsgesetz, Behindertenrechtskonvention für die Realität "Luft".

Meine Erwartungen:
1. Bewusstseinsänderungen in Politik und am Ende bei Lehrenden,
2. Schritte zur Veränderung an den Gegebenheiten, da blinde Studierende durch mangelhafte Barrierefreiheit an einem akademischen Abschluss gehindert werden.

Als Speaker: Erfahrungen als Gymnasiallehrerin; aktuell regelmäßige Vorträge in der Selbsthilfe, vor Fachpublikum wie Ärzten, Augenoptikermeister/Low-Vision-Optiker.

Track

Openness & Vision

Raum

Digital 5

Sprache

DE