3. November 2021, 14:05 – 14:35 Uhr

Digitale Prüfungen in Bayern - Rechtssicherheit und Datenschutz im Fokus

Durch die Corona-Pandemie musste das Studium an den Hochschulen in noch nie dagewesener Geschwindigkeit digitalisiert werden. Drei Semester unter Pandemiebedingungen haben eine Fülle von digitalen und hybriden Lehrformaten vorgebracht, aber auch neue Entwicklungen im Bereich des digitalen Prüfens vorangebracht. Bayern hat 2020 als erstes Bundesland eine Verordnung zur Durchführung von digitalen Prüfungen, die sogenannte Bayerische Fernprüfungserprobungsverordnung (BayFEV), erlassen [1]. Zuvor waren elektronische Prüfungen entweder nicht explizit oder nur auf Satzungsebene der jeweiligen Hochschulen geregelt, was erhebliche Rechtsunsicherheiten mit sich brachte.

Die BayFEV regelt nicht nur Fragen zur technischen Umsetzung von Fernprüfungen, den Umgang mit Störungen, sondern definiert auch die Datenschutzanforderungen und sichert den Studierenden ein Wahlrecht bei der Entscheidung für das Prüfungsformat zu [2]. Während elektronische Fernprüfungen zwar neue komfortable Möglichkeiten des Prüfens eröffnen, bestehen unter den Studierenden verschiedene Ansichten über die Neuerungen [3]. Fragen nach Eingriffen in die Privatsphäre durch die Prüfungsüberwachung sowie das notwendige technische Ausstattung können Akzeptanzhürden darstellen.

Die Regelungen der BayFEV sollen in diesem Beitrag für das University:Future Festival 2021 vorgestellt und ihre Entstehungsgeschichte nachgezeichnet werden. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf den Datenschutz und das Wahlrecht der Studierenden gelegt. Der Beitrag verspricht Einblick in die innovativen rechtlichen Entwicklungen, die die rasanten Entwicklungen in der Digitalisierung von Studium und Lehre begleiten.

[1] https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFEV
[2] https://www.stmwk.bayern.de/pressemitteilung/12038/nr-214-vom-21-09-2020.html
[3] https://www.dfn.de/fileadmin/5Presse/DFNMitteilungen/DFN_Mitteilungen_98.pdf, Beitrag „Die Reifeprüfung“, S. 23 ff

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